Verhaltenstherapie
Basisinformationen
Die Verhaltenstherapie ist ein anerkanntes und in ihrer Wirksamkeit überprüftes Verfahren zur Behandlung psychischer Erkrankungen.
Theoretischer Bezugsrahmen ist unter anderem die Annahme, dass menschliches Verhalten im Verlauf des Lebens durch bedeutsame Erfahrungen geprägt wurde und auf dieser Grundlage bestimmte Verhaltensmuster entstanden sind. Sind entwickelte und bislang nützliche Verhaltensmuster im bestehenden oder veränderten Lebenskontext nicht mehr hilfreich und stehen keine Alternativen zur Verfügung, kann dies eine Entwicklung psychischer Belastungen und schließlich eine Erkrankung zur Folge haben.
Grundlegendes Ziel der Behandlung ist, das problembehaftete Erleben und Verhalten des Menschen mit unterschiedlichen Methoden so zu beeinflussen, dass zufriedenstellendere Umgangsweisen entwickelt werden können. Prinzipiell ist jeder Mensch bis ins hohe Alter hinein lernfähig und besitzt ein großes Potenzial zu Entwicklung und Veränderung.
Methoden und Ziele
Im wesentlichen kommen folgende Vorgehensweisen zur Anwendung:
- Methoden, die abzielen auf eine Erweiterung gewünschter und eine Reduzierung problematischer Verhaltens- und Erlebensweisen sowie das Erlernen alternativer Verhaltensweisen (Auswahl der Handlungsmöglichkeiten vergrößern)
- Methoden, die belastende Gedanken und Sichtweisen aufdecken und verändern
- Methoden, die generell zur Ausweitung der Fähigkeiten im Umgang mit den Schwierigkeiten beitragen. Über diesen Kompetenzzuwachs erlebt sich der Mensch schließlich als „selbstwirksam“ (Grundbedürfnis eines jeden Menschen).
Die praktischen Interventionen gestalten sich vielfältig und bedürfen einer bestmöglichen Passung hinsichtlich der Persönlichkeit und Bedürfnisse des Menschen. Insofern verlangt jede psychotherapeutische Behandlung eine individuelle Form des Vorgehens. Die Einzigartigkeit eines jeden Menschen wertzuschätzen, vorhandene individuelle Stärken im Umgang mit den Schwierigkeiten aufzufinden, bedingen gemeinsam mit einer Haltung aus Einfühlung und Transparenz wesentlich den Therapieerfolg. Dies können Sie uneingeschränkt von mir erwarten.
Anwendungsbereiche
Bei folgenden Störungen und Problemen kann eine psychotherapeutische Behandlung angezeigt sein und eine Behandlung durch mich erfolgen
- Anhaltende Stimmungseinbrüche, Antriebslosigkeit, starke Stimmungsschwankungen (z.B. mit Gefühlen von Ohnmacht, Trauer, Perspektivlosigkeit; Depression) oder Phasen starker Schwankungen (bipolare Störung)
- Ängste in Form plötzlicher Angstattacken (z.B. Panikstörung) oder anhaltendes allgemeines Besorgtsein (generalisierte Angststörung)
- Ängste bezüglich ganz bestimmter Dinge oder Situationen (Phobien: z.B. Angst vor bestimmten Orten, sozialen Kontakten)
- Zwänge, bestimmtes Kontrollverhalten ausführen oder bestimmte Gedanken denken (Waschzwänge, Zählzwänge, Ordnungszwänge) mit starker Beeinträchtigung der Selbstbestimmtheit
- Essstörungen in Form von zuwenig Essen (Anorexie), Essanfällen mit und ohne anschließendem Erbrechen/Diäten/Abführen (Bulimie)
- sich aufdrängende, belastende Gedanken und Erinnerungen an ein schwerwiegendes Ereignis (posttraumatische Belastungsstörung)
- emotionale Instabilität in Form überschießender Gefühle mit wenig Kontrolle hierüber (hohe Kränkbarkeit; zumeist mit großen Schwierigkeiten in Sozialkontakten) und Neigung zu Selbstschädigung (Borderlinestörung und andere Persönlichkeitsstörungen)
- körperliche Schmerzen und Beschwerden ohne ausreichenden medizinischen Befund (somatoforme Störungen)
- chronische Schmerzstörungen
- anhaltende Schlafstörungen (zumeist mit Beeinträchtigung der Stimmung und Vitalität)
- anhaltende Trauerreaktionen
- Selbstunsicherheit und geringes Selbstwertgefühl
- Lebenskrisen, die etwa aufgrund veränderter situativer Bedingungen entstanden sind (Arbeitslosigkeit, körperliche Erkrankung, Trennungen, Verluste) und welche zu einer massiven Beeinträchtigung des Erlebens führen
Ich behandle ausschließlich Erwachsene, sowohl in Einzel- als auch in Gruppenpsychotherapie. Gruppenangebote finden Sie unter Aktuelles.
Kostenübernahme und formaler Ablauf
Aufgrund meiner Kassenzulassung als Psychologische Psychotherapeutin werden die entstehenden Kosten grundsätzlich von Ihrer Versicherung übernommen.
Zur Abklärung, inwieweit eine psychotherapeutische Behandlung indiziert ist, stehen sogenannte Sprechstunden sowie probatorische Sitzungen zur Verfügung. Ist die Behandlung angezeigt und erwünscht, erfolgt eine lediglich formale Beantragung bei Ihrer Krankenkasse. Sollten Sie direkt aus einer Klinik kommen oder aber eine Akutbehandlung benötigen, können diese Vorgespräche entfallen.
Ein Einzelgespräch dauert im Regelfall 50 Minuten.
Zur Vereinbarung eines ersten Termins, nutzen Sie am Besten die Telefonsprechstunde (näheres unter Kontakt). Sollten Sie außerhalb der Sprechzeit anrufen und eine Nachricht mit Rückrufwunsch hinterlassen, können Sie innerhalb einer Woche mit meiner Kontaktaufnahme rechnen.
Wenn Sie zum Erstgespräch kommen, bringen Sie als gesetzlich Versicherte/r Ihre Versichertenkarte mit. Eine Überweisung ist nicht notwendig.
In der Regel übernehmen alle Privatversicherungen sowie die Beihilfestelle die Kosten. Bitte klären Sie, in welchem Ausmaß die Kosten erstattet werden, also wieviele Sitzungen in welchem Zeitraum.